! COVID - Lage !


Im Moment gibt es keine landesweiten Betretungsverbote bei Covid19 Erkrankungen. Vielmehr gilt hier, dass kranke Kinder und auch kranke Erwachsene grundsätzlich nicht in eine Kindertageseinrichtung gehören. Das war auch vor der Corona-Pandemie so und wird in der Kindertageseinrichtung auch beachtet. Die Pandemie ist aber noch nicht vorbei, deshalb ist es wichtig, dass nun jeder und jede Einzelne darauf achtet, unnötige Infektionsrisiken zu vermeiden und sich selbst und andere bestmöglich zu schützen. 

Grundsätzlich besteht auch für Besucher von Kitas keine Maskenpflicht. Der Träger der Kindertageseinrichtung könnte für Besucher das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung im Rahmen ihres Hausrechts anordnen. 

Wenn in einer Einrichtung ein Infektionsfall auftritt, gelten grundsätzlich weiterhin die allgemeinen Bestimmungen zur Quarantäne und Isolation, die in der Coronavirus-Basischutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV) des Landes geregelt sind. Für Infizierte gilt danach grundsätzlich eine 5-tägige Isolierungspflicht, eine Freitestung  ist nicht mehr nötig. Für Haushaltsangehörige gilt keine Quarantänepflicht mehr. Hier wird dringend empfohlen die Kontakte mindestens fünf Tage zu reduzieren und sich täglich zu testen.  Nähere Informationen finden Sie hier:  

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